Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB WildLandHaus

AGBs WildLandHaus

Das WildLandhaus ist Teil des Biohotels WildLand, welche beide von der WildLand GmbH betrieben werden. Wir beziehen uns zu einem Großteil auf die AGB`s des Hotels. Für die Nutzung des Landhauses als Ferienhaus haben wir Paragraphen angepasst bzw. ergänzt.

Stand Dezember 2023

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern
  2. zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, die aus dem Hotel dazugebucht und erbracht werden.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Hauses sowie der Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WildLand GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner

  1. Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 100% des Mietbetrages ist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig und dient als Sicherheit. Bei Stornierung innerhalb der Fristen überweist die WildLand GmbH, entsprechend den Stornierungsbedingungen, die Anzahlung zurück.
  2. Vertragspartner sind die WildLand GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Unternehmen gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern dem Unternehmen eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die WildLand GmbH ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für das Ferienhaus und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Unternehmens zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der WildLand GmbH an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Unternehmen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

  4. Rechnungen der WildLand GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen bei Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Unternehmen ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die WildLand GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Unterne

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der WildLand GmbH

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde zum Ersatz der WildLand GmbH entstandenen Schadens verpflichtet.

Stornierungsgebühren:

  • vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises
  • vom 30. Tag bis zum 11. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
  • Bei einem Rücktritt weniger als zehn Tage vor Mietbeginn 90% des Reisepreises zu zahlen.

V. Rücktritt der WildLand GmbH

  1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel IV verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der WildLand GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Unternehmen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist die WildLand GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    3. das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Logisleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Wildland GmbH zuzurechnen ist;
  3. Bei berechtigtem Rücktritt der WildLand GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Ferienhausbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Das gebuchte Ferienhaus steht dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer späteren Abreise kann die Wildland GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VII. Pflichten des Mieter

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Ferienhaus, Außenanlage und das Inventar pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Objekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Objektes bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Alle Ferienhäuser sind Nichtraucherunterkünfte. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die WildLand GmbH das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft, einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die WildLand GmbH einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

In allen Ferienhäusern findet der Kunde eine Hausordnung, welche ihn über die Nutzung und die Regeln, im Umgang mit dem Inventar informiert. Diese ist Teil der AGB`s und wird im Falle eines Verstoßes geahndet.
Die Ferienhäuser befinden sich im Ortskern von Hornbostel. Folgende Auflagen hat die WildLand GmbH von der Gemeinde Wietze zum Betreiben von Hotel- bzw. Ferienunterkünften erhalten: tagsüber (06:00-22.00 Uhr): 60dB(A); nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr): 45dB(A) Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm vom Mietobjekt, behält sich die WildLand GmbH das Recht vor, nach fruchtloser Abmahnung den Mietvertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.

VIII. Tiere

  1. Das Mitführen von Tieren ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, der Kunde erhält eine schriftliche Erlaubnis der WildLand GmbH.
  2. Bringt der Kunde trotz des vorstehenden Verbots Tiere mit in das Ferienhaus, so ist die Wildland GmbH berechtigt den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch des Unternehmens bleibt im Falle der Kündigung in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

IX. Haftung der WildLand GmbH

  1. Die WildLand GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Unternehmen die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WildLand GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Unternehmens beruhen. Einer Pflichtverletzung der WildLand GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Unternehmens auftreten, wird die WildLand GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

X. Schlussbestimmungen